SVRSP

Congress 2017

Die Funktion der Justizberichterstattung in der direkten Demokratie

Schweizerische Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie und Bundesstrafgericht

Jahrestagung der SVRSP vom 22. und 23. Juni 2017 am Bundesstrafgericht in Bellinzona

Recht und Gerechtigkeit werden durch die Rechtsprechung der Gerichte verwirklicht. Damit dies geschieht, bedarf es der öffentlichen Wahrnehmung. Nur wo solche Wahrnehmung möglich ist, kann die Öffentlichkeit darauf vertrauen, dass das Recht auch richtig und angemessen durchgesetzt wird. Die Justiz ist darauf angewiesen, dass das Publikum um ihre Arbeit weiss. Und das für das Funktionieren eines Rechtsstaates unabdingbare Vertrauen der Rechtsadressaten kann sich nur einstellen, wo die Justiz bereit ist, über ihre Arbeit Rechenschaft abzulegen.

Die Schweizerische Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie stellt an ihrer Jahrestagung 2017 die grundlegende Frage ins Zentrum, welche Rolle die Justizberichterstattung bei der und für die Verwirklichung des Rechts spielt. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass die Öffentlichkeit als Adressat der Berichterstattung in der (direkten) Demokratie selbst mittelbar oder unmittelbar die Gesetze erlässt, deren Anwendung dann den Gerichten obliegt. Die mediale Vermittlung der gerichtlichen Rechtsanwendung als Resultat der Rechtsetzung im Einzelfall nimmt damit direkt Einfluss auf die Erwartungen, welche der Gesetzgeber – Stimmvolk oder Parlament – seiner Arbeit zu Grunde legt. Und: In den Urteilen der Gerichte zeigt sich für den Gesetzgeber, ob sich seine Erwartungen an die Zwecke der Rechtssetzung erfüllt haben.

Die Tagung soll die gesellschaftlichen Rollen von Justiz und Medien in ihrer Wechselwirkung klären, die angesprochenen Probleme sichtbar und die gegenseitigen Erwartungen ausdrücklich machen. Exemplarisch soll etwa zur Sprache kommen, wie sich die mediale Skandalisierung von Einzelfällen auf die Wahrnehmung der Justiz auswirkt (z. B. im Fall Carlos) oder wie mittels Justizberichterstattung auf die Politik Einfluss genommen wird (z. B. betr. Rechtsprechung von BGer und EGMR zur EMRK).

Es werden Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft – Rechtsgeschichte, Recht, politische Philosophie, Medienwissenschaft – sowie der Medien und der Justiz selbst zu Wort kommen. Die Vorträge werden ergänzt durch eine Podiumsdiskussion zwischen Medienverantwortlichen, Medienschaffenden und Justizvertretern.

Jahrestagung der SVRSP

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