Kongress Juni 2007

„Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft
(15.-16. Juni 2007, Universität Zürich)

Der diesjährige Kongress der SVRSP zum Thema „Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft?“ stiess bei einem Publikum von rund 70 Teilnehmenden auf ein erfreulich breites Echo und zu einer überaus angeregten Diskussion im Plenum. Ziel war es, die Jahrzehnte vernachlässigte Reflexion über das Verhältnis der Rechtswissenschaft zu den Kulturwissenschaften in kritischer Abgrenzung gegenüber Entwicklungen und Erfahrungen, die im 20. Jahrhundert auf Holz- und Nebenwege geführt hatten, wieder bewusster zu machen, und damit an eine Entwicklung anzuknüpfen, die in der historischen Reflexion der Geschichtswissenschaften und Rechtsgeschichte seit geraumer Zeit sich wiederum angebahnt hat. Die SVRSP hat sich damit einer Initiative der „Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie“ angeschlossen und neben den Sektionen Deutschlands und Polens diese keineswegs trendige, aber kulturpolitisch gewichtige Fragestellung aufgenommen.

Nach einem Grusswort des Rektors der Universität Zürich von Professor Hans Weder leitete der Vorsitzende der SVRSP, Marcel Senn, in die Thematik ein und unterstrich den dialektischen Kontext in der Fragestellung. Der Kongress gliederte sich in drei Abteilungen, die nachfolgende Aspekte thematisierten: Zunächst wurde aus der geschichtlichen Perspektive das Rechtsverständnis in Antike, Mittelalter und Neuzeit aufgewiesen, wozu mit Ada Neschke, Lausanne, Ruedi Imbach, Paris, und Michael Fischer, Salzburg, international ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten der Geschichtsphilosophie zur Verfügung standen. Diese Abteilung wurde durch Samantha Besson, Fribourg, moderiert. Sodann wurden die Grundlagen des Kulturbegriffs des 20. Jahrhunderts herausgearbeitet, wozu Stanley L. Paulson, Kiel, zum Thema „Neukantianismus und bürgerliche Rechtsgesellschaft“ sprach, Hans-Peter Haferkamp, Köln, zu „Neukantianismus und Rechtsnaturalismus“ und Kurt Seelmann, Basel, der Frage nachging, was vom neukantianischen Rechtsbegriff heute übrig bleibe. Moderiert wurden diese Referate von Simone Zurbuchen, Fribourg. Die dritte Abteilung suchte sodann nach den Konstanten, die der Thematik inhärent sind, und stellte diese bewusst vorsichtig unter den Aspekt einer erneuerten Anthropologie. Enno Rudolph, Heidelberg/Luzern, ging dabei der Frage nach dem Wandel des Kulturbegriffs insbesondere aus der neukantianischen Sicht nach, während Ulrich Haltern, Hannover, die interne Perspektive der Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft gerade wieder in Frage stellte. Abschliessend unterzog der Nestor der deutschen Rechtsphilosophie, Hasso Hofmann, Berlin, sämtliche Referate einem kritischen Rückblick. Diese Abteilung moderierte Ursula Renz, Zürich.

Ermöglicht haben die Durchführung des diesjährigen Kongresses: Die Schweizerische Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften, der Zürcher Universitätsverein, die Hochschulstiftung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich und der Schweizerische Nationalfonds.

Die Ergebnisse dieser Tagung werden in einem Beiheft des ARSP (Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie) erschienen. Sie dürften eine solide Basis fürdie weitere Diskussion der Thematik der Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft geben. Das Beiheft wird von Prof. Marcel Senn und lic. iur. Dániel Puskás herausgegeben.

Hochschulstiftung der Universität Zürich

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