Kongress Mai 2008

„Rechtswissenschaft und Hermeneutik“
(16.-17. Mai 2008, Universität Zürich)

Die Thematik steht in enger Verbindung zur Fragestellung des Kongresses 2007 (der Kongressband erscheint voraussichtlich Ende Jahr), ob die Rechtswissenschaft eine Kulturwissenschaft sei. Denn Sprache ist nicht einfach, wie einige meinen, ein Vehikel zum adressatengerechten Transport von Botschaften, sondern sie ist eine philosophische Kategorie der Gestaltung der Welt überhaupt. Im Zentrum stehen dabei zwei Fragen, nämlich wie der Mensch seine Welt sprachlich entwirft und verändert, und wie unterschiedliche Kulturen und Disziplinen mit Texten umgehen und diese auslegen. Zu den Textwissenschaften zählen neben der Rechtswissenschaft auch die Philosophie und Theologie.

Wir gehen drei Aspekten des Themas nach: Zunächst verschaffen wir uns eine Übersicht über Unterschiede und Gemeinsamkeiten betreffend „Geschichte und Grundprobleme der Hermeneutik in Recht, Philosophie und Theologie“, dann gehen wir insbesondere auf Fragen der „Theorie und Praxis des Rechts“ ein und schliesslich fragen wir danach, ob es eine „globale oder partikulare Rechtshermeneutik“ gäbe und vergleichen dabei die zuvor diskutierte europäische Tradition der Hermeneutik mit den Kulturen des Islams sowie Japans und Chinas.

Der interdisziplinär und international ausgerichtete Kongress wird von folgenden Referierenden aus Deutschland, Japan und der Schweiz gestaltet: Emil Angehrn, Basel; Andrea Büchler, Zürich; Werner Krawietz, Münster; Philippe Mastronardi, St. Gallen; Stephan Meder, Hannover; Wolfgang Müller, Luzern; Ulfrid Neumann, Frankfurt am Main; Hans Peter Walter, Bern; Hideo Sasakura, Tokio; Harro von Senger, Freiburg i.Br.; Marcel Senn, Zürich; Philipp Stoellger, Rostock; Gunter Scholtz, Bochum.

Universität Zürich

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